Aktivierung von Leasing-Objekten

Grundsätzlich ist die Aktivierung von Leasing-Objekten notwendig, damit das Leasing-Objekt (das Leasing-Fahrzeug) in der Bilanz aufgeführt werden kann. Im Gegensatz zum Barkauf erfolgt die Abschreibung aber nicht beim Leasingnehmer, sondern beim Leasinggeber.

Das liegt daran, dass Leasing für den Leasingnehmer bilanzneutral ist. Das wiederum liegt daran, dass das Objekt wirtschaftlich, steuerlich und rechtlich dem Leasinggeber zugeordnet ist. Dass Leasing-Objekte überhaupt aktiviert werden müssen liegt daran, dass sie in der Regel nicht in zwei betrieblichen Vermögen enthalten sein dürfen. Gerne können Sie sich in unserem Kundenportal registrieren und unsere Expert*innen um Rat fragen. Durch ihre jahrelange Erfahrung rund um das Thema Aktivierung von Leasing-Objekten bleibt keine Frage unbeantwortet.