Forderungsverzicht bei Leasing

Im Todesfall des Leasingnehmers deckt der Forderungsverzicht eine etwaige Differenz zwischen Fahrzeugerlös und Auflösungswert.

Grundsätzlich bedeutet Forderungsverzicht, dass ein Gläubiger freiwillig auf die Rückzahlung von Schulden verzichtet. Dies passiert beispielsweise in einigen Fällen bei Privatinsolvenzen. In Bezug auf Leasing spielt der Forderungsverzicht vor allem im Falle des Todes des Schuldners eine Rolle: Wurde für diesen Fall ein Forderungsverzicht beim Leasing vereinbart, ist die Differenz zwischen Fahrzeugerlös und Auflösungswert abgedeckt. Somit werden diese Forderungen nicht weitervererbt.

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