Garantie

Händler, Importeure oder Hersteller können freiwillig eine Garantie zur Verfügung stellen. Während die Gewährleistung für zwei Jahre gesetzlich verpflichtend ist, werden Dauer und Bedingungen der Garantie vom Anbieter individuell festgelegt.

Wichtig ist, dass Sie sich als Interessent stets im Vorfeld über die Komponenten der Garantie informieren. In vielen Fällen wird etwa vereinbart, dass Garantieleistungen nur dann greifen, wenn sämtliche Reparaturen ausschließlich mit Original-Ersatzteilen vorgenommen werden. Andere Vereinbarungen können sich etwa auf regelmäßige Services beziehen.

Hinweis: Für alle VW, Audi, Seat, Skoda Konzernfahrzeuge kann die Garantie für Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit der VVD TopGarantie PLUS oder VVD TopGarantie verlängert werden. Alle Informationen zur VVD Garantieverlängerung finden Sie hier.