Zulassung

Unter einer Kfz-Zulassung wird die behördliche Registrierung eines Fahrzeuges verstanden. Die Zulassungsbescheinigung erlaubt den Betrieb eines Kraftfahrzeuges und die Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Im Rahmen der Fahrzeuganmeldung wird das amtliche Kennzeichen zugeteilt und die Bescheinigung mit allen relevanten Daten ausgegeben.

Zur Anmeldung kann die Zulassungsstelle selbst aufgesucht werden. Alternativ kann die Zulassung unter Erteilung einer Vollmacht auch von einem Vertreter übernommen werden. Voraussetzung für die Zulassung ist eine bereits abgeschlossene, in Österreich gültige Haftpflichtversicherung.

Die Zulassungsbescheinigung besteht in Österreich aus zwei Teilen:

Teil I

Teil I der Zulassungsbescheinigung muss stets im Fahrzeug mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden. Er enthält Fahrzeugdaten, Daten des Fahrzeughalters sowie behördliche Auflagen und Eintragungen.

Teil II

Im zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung finden sich Fahrzeugangaben, Informationen der Personen, die über das Fahrzeug verfügen können, sowie die Anzahl der Vorbesitzer. Dieser Fahrzeugbrief ist der Eigentumsnachweis, daher sollte er stets sicher zu Hause aufbewahrt werden.

Für die Anmeldung bei einer Zulassungsstelle müssen einige Unterlagen vorgelegt werden. Folgende Dokumente brauchen Sie bei jeder Zulassung:

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • Bestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • Genehmigungsnachweis

  • Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister

  • Vollmacht (sollte das Fahrzeug von einem Vertreter angemeldet werden)

Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens benötigen Sie zusätzlich einen Kaufvertrag, Unterlagen, die den Erwerb beweisen, sowie eine gültige § 57a-Begutachtung (Pickerl).

In Sonderfällen, beispielsweise bei Zulassungen auf Personen unter 18 Jahren, Leasing- oder Firmenfahrzeugen, können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.