Rettungsgasse bilden

Wie schnell Feuerwehrleute, Rettungssanitäter*innen, Notärzt*innne oder Polizist*innen zu einem Unfallort gelangen, kann über Leben und Tod entscheiden. Damit die Einsatzkräfte rasch helfen können, sind alle Verkehrsteilnehmer*innen gesetzlich dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.

Die Einführung der Rettungsgasse wurde mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung am 1. Jänner 2012 beschlossen. Seither ist diese auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Stau-Bildung sowie im Falle eines Einsatzes von Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn verpflichtend. Die Rettungsstraße hilft, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freie Fahrspur auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen, die für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen wie Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen vorgesehen ist. Bewegen sich alle Verkehrsteilnehmer*innen bei Unfällen oder anderen Notsituationen zur Seite, wird eine freie Gasse in der Mitte geschaffen. Dadurch können Rettungskräfte schnell und sicher zum Unfallort gelangen, um Erste Hilfe zu leisten und Verletzte zu versorgen. Die Rettungsgasse ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben und Verstöße werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Rettungsgasse richtig bilden – so geht’s!

Allgemeine Infos

Sobald es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau kommt, müssen alle Verkehrsteilnehmer*innen eine Rettungsgasse bilden. Das gilt bereits bevor der Verkehr zum Stillstand kommt und auch wenn kein Einsatzfahrzeug in der Nähe ist. Spätestens bei Schrittgeschwindigkeit müssen sich alle Fahrzeuge je nach Verkehrssituation entweder links oder rechts parallel zum Fahrbahnrand ausrichten.

Rettungsgasse bei zwei Spuren

Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass auf Straßen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte zwischen beiden Spuren eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen müssen sich somit an den linken Fahrbahnrand bewegen und jene auf der rechten Spur, an den Rechten. Dafür darf auch der Pannenstreifen verwendet werden, um so weit wie möglich an den Fahrbahnrand zu gelangen.

Rettungsgasse bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen

Auf dreispurigen Fahrbahnen ist eine Gasse zwischen der äußersten linken und der Fahrbahn rechts daneben freizulassen. Auch bei mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Für Straßen mit vier oder mehr Fahrbahnen wird von der Straßenverkehrsordnung und den Rettungsdiensten eine Gasse in der Mitte der Fahrbahn, also zwischen den beiden linken und beiden rechten Spuren, empfohlen.

Sie dürfen bei Stopptafeln oder auch roten Ampeln vorsichtig auf die Kreuzung fahren, um es den Fahrzeugen hinter Ihnen zu ermöglichen, Platz für die Rettungsfahrzeuge zu schaffen.

Rettungsgasse bei Baustellen

Kommt es in Baustellengebieten zum Stau, so muss auch dort eine Rettungsgasse gebildet werden. Dafür darf ausnahmsweise der Standstreifen benutzt werden. Gibt es keinen, so fahren Sie auf den äußersten Rand Ihrer Spur, mit genügend Platz zum vorderen Fahrzeug. So können die Rettungskräfte im Zickzack zwischen Ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmer*innen zur Unfallstelle vordringen.

Für die Rettungsgasse gilt zusammenfassend folgendes:

  1. Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr bilden: Sobald sich ein Stau anfängt zu bilden, sollten Sie mindestens eine Fahrzeuglänge Abstand zum vorderen Fahrzeug bewahren und Ihr Fahrzeug parallel zum Fahrbahnrand ausrichten.

  2. Fahrzeug immer gerade einlenken: Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug in der Rettungsgasse gerade steht, um den Platz bestmöglich zu nutzen und die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern.

  3. Seitenstreifen nur teilweise befahren: Den Standstreifen zu befahren, ist selbst bei der Rettungsgasse nicht erlaubt. Auf dem äußersten rechten Fahrstreifen dürfen Sie den Standstreifen jedoch bis zur Hälfte befahren, um eine Rettungsgasse sicher zu bilden.

  4. Auffahrten und Kreuzungen stets frei halten: Halten Sie jene Stellen, an denen sich Spuren treffen oder teilen, immer frei. Nur so können die Einsatzfahrzeuge zum Unfallort gelangen, sollten Sie an einer Kreuzung abbiegen müssen oder auf eine Autobahn auffahren.

  5. Erst weiterfahren, sobald sich der Stau auflöst: Die Rettungsgasse muss so lange offen bleiben, bis der Stau sich endgültig aufgelöst hat.

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