Wildschaden am Auto - was jetzt?

In Österreich ereignet sich im Durchschnitt alle 7 Minuten ein Wildunfall. Die Wucht beim Zusammenprall zwischen Auto und Wild wird oftmals unterschätzt: Ein solcher Unfall birgt nicht nur hohe Risiken für das Tier, sondern auch für die Fahrzeuginsassen.

Wildunfälle können grundsätzlich das ganze Jahr über passieren. Vor allem in den Paarungszeiten der verschiedenen Wildarten kreuzen sie häufig die Wege der Autofahrer*innen. Wie Sie eine Kollision vermeiden bzw. sich im Ernstfall verhalten und welche Folgen ein Wildunfall mit sich bringt, erfahren Sie hier.

Wann spricht man von einem Wildunfall?

Nicht jeder Straßenunfall, bei dem ein frei laufendes Tier involviert ist, wird als Wildunfall bezeichnet, denn zwischen Wildtieren und wild lebenden Tieren gibt es einen Unterschied. Alle zur Jagd freigegebenen Landwirbeltiere (Säugetiere und Vögel) werden als Wild bezeichnet. Hierbei wird jedoch wiederum zwischen Haarwild und Federwild differenziert. Bei einer Kollision mit Haarwildtieren spricht man von einem Wildunfall, also wird auch der daraus resultierende Schaden als Wildschaden bezeichnet. Haarwildtiere sind unter anderem Rehe, Hirsche, Hasen, Füchse, Dachse, Wildschweine, Luchse, Gämse und Fischotter. Bei kleinen Tieren, beispielsweise bei Vögeln, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, handelt es sich nicht um einen Wildunfall.

Begegnung mit Wildtieren im Verkehr: richtiges Verhalten

Um einen Unfall zu vermeiden, beachten Sie grundsätzlich stets die Wildwechsel-Warnschilder am Straßenrand. Fahren Sie in diesen Bereichen vorsichtig und halten Sie genügend Abstand zum Vorderfahrzeug. Wenn Sie oft in risikoreichen Gebieten unterwegs sind, informieren Sie sich über die Brunftzeiten der verschiedenen Wildtierarten. Zu dieser Zeit sind sie nämlich noch unberechenbarer und somit für Autofahrer*innen gefährlicher.

Wenn Sie ein Tier in der Nähe der Fahrbahn, beispielsweise am Fahrbahnrand oder sogar auf der Fahrbahn, entdecken, ist eine schnelle Reaktion gefragt, um einer gefährlichen Kollision zu entgehen:

Darauf sollten Sie achten

Nicht ausweichen

Vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver, denn diese können die gefährliche Situation verschlimmern: Gelangen Sie in den Gegenverkehr oder prallen gegen einen Baum, sind die Folgen um einiges dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier.

Bremsen

Mit einer Vollbremsung kann die Geschwindigkeit beim Aufprall vermieden werden. Sobald ein Unfall unvermeidlich ist, halten Sie das Lenkrad mit beiden Armen gut fest und bremsen Sie kontrolliert.

Hupen

Um die Tiere von der Fahrbahn zu verjagen, ist Hupen das effektivste Mittel. Fahren Sie besonders achtsam weiter, sobald das Wild die Straße überquert hat, denn Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs.

Fernlicht ausschalten

Das grelle Licht irritiert die Tiere, was dazu führen kann, dass sie einfach stehen bleiben.

Wildtiere warten nicht, bis Sie an ihnen vorbeigefahren sind. Sie können Ihre Fahrgeschwindigkeit auch nicht einschätzen. Das bedeutet, selbst wenn das Tier Sie wahrgenommen hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es auf die Straße läuft bzw. springt. Behalten Sie daher im Hinterkopf, den Fuß vom Gas zu nehmen und bremsbereit zu sein, sobald Sie ein Wildtier in Straßennähe entdecken.

Vorgehensweise nach einem Unfall

Ist ein Zusammenstoß nicht mehr vermeidbar, sind im Nachhinein verschiedene Vorkehrungen zu treffen. Die Fahrer*in sowie andere Unfallbeteiligte stehen meist unter Schock, dennoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und rational zu handeln.

Schritt für Schritt

Anhalten

Bringen Sie das Fahrzeug an einer sicheren Stelle zum Stillstand.

Warnblinkanlage einschalten

Um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen, schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges ein.

Warnweste anziehen

Bitte diese noch im Auto anziehen, damit Sie für andere Verkehrsteilnehmer*innen sofort ersichtlich sind.

Unfallstelle absichern

Dazu verwenden Sie das Pannendreieck.

Verletzte Personen versorgen

Wählen Sie den Notruf und leisten Sie Erste Hilfe, sollten Unfallbeteiligte verletzt sein.

Behörden verständigen

Informieren Sie die Polizei und/oder die örtliche Jägerschaft und lassen Sie sich eine Meldebestätigung ausstellen, auch wenn das Tier weiterläuft. Sollten Sie die örtliche Jägerschaft nicht kennen, wird die Polizei sie verständigen.

Tier nicht berühren oder mitnehmen

Nehmen Sie das Tier mit, machen Sie sich wegen Diebstahls strafbar. Verletzte Tiere können außerdem gefährlich und infektiös sein, weshalb sie auf keinen Fall angefasst werden sollten. Lassen Sie es an der Unfallstelle liegen und halten Sie Abstand. Der*ie zuständige Jäger*in kümmert sich um das Wild.

Unfallspuren nicht entfernen

Für die polizeiliche Begutachtung sowie die Versicherung gelten Unfallspuren als Beweismittel. Lassen Sie den Unfall protokollieren und von der Polizei oder dem*r Jäger*in bestätigen. Auch Schäden, Blutflecken und Haarreste am Auto sollten dokumentiert werden.

Schaden melden

Mit einem Schadenformular sollten Sie den Unfall umgehend bei Ihrer Versicherung melden. Der Polizeibericht sowie die Unfallbescheinigung des*r Jäger*in sind wichtige Dokumente für die Versicherung, damit diese den Wildschaden überprüfen kann.

Werkstatttermin vereinbaren

Kontaktieren Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen Sie entstandene Schäden reparieren.

Schadensregulierung

Die Schadensregulierung unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Handelt es sich um ein entlaufenes Haus- oder Nutztier, so hat meist der*ie Halter*in des Tieres für den Schaden aufzukommen, außer er kann beweisen, dass das Tier ordentlich gesichert war. Über die Kostenübernahme des Schadens am Fahrzeug bestimmt eine vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung bei Wildschäden

Die Teilkaskoversicherung übernimmt jene Schäden, die nachweislich durch den Zusammenprall mit dem Tier entstanden sind. Die Schäden werden nicht übernommen, wenn das Tier zum Zeitpunkt des Unfalls nicht lebendig und das Fahrzeug nicht in Bewegung war. Beschädigt ein Wildschwein ein parkendes Auto, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Sind Sie an dem Unfall selbst Schuld, indem Sie zu schnell oder nicht ordnungsgemäß gefahren sind, kann der Anspruch auf den Versicherungsschutz wegfallen. Genauso wie Sie Ihr Nichtverschulden durch eine Wildunfallbescheinigung nachweisen müssen, muss die Versicherung Ihre Fahrfehler nachweisen, wenn sie der Meinung ist, Sie seien durch fahrlässiges Verhalten an dem Unfall mitschuldig. Die Vollkaskoversicherung zahlt im Gegensatz dazu auch bei verschuldeten Unfällen die Reparaturkosten.

Vollkaskoversicherung bei Wildschäden

Wildunfälle, bei denen Schäden nicht durch den Zusammenstoß mit Wild oder Folgen von Ausweich- oder Bremsmanövern nachweisbar sind, können über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Sie greift auch bei selbst verschuldeten Sachschäden sowie Schäden durch Unfälle am stehenden Fahrzeug. Bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist jedoch zu beachten, dass Sie in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.

Auffahrunfälle

Eine Vollbremsung verhindert möglicherweise den Zusammenprall mit einem Tier, steigert aber gleichzeitig das Risiko eines Auffahrunfalls durch das nachkommende Fahrzeug. Die Frage der Schuld wird durch die Größe des Tieres entschieden. Hätte der Aufprall schwerwiegende Folgen für die Lenker*in aufgrund einer hohen Geschwindigkeit und eines schweren Tieres, ist eine Vollbremsung gerechtfertigt. Erfolgt eine Vollbremsung aufgrund eines Kleintiers, wie beispielsweise eines Eichhörnchens, ist ein Auffahrunfall gefährlicher für den Nachfolgeverkehr als der Zusammenstoß mit dem Tier. In diesem Fall hat die Lenker*in des vorderen Fahrzeuges Mitschuld an dem Unfall und trägt daher eine Teilschuld.

Strafen

Auch Strafen können bei falschem Verhalten aus Wildunfällen resultieren. Auf folgendes sollten Sie stets achten:

Meldepflicht

Sie sind als Fahrer*in dazu verpflichtet, den Wildunfall bei der Polizei zu melden. Tun Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen bei einer Anzeige wegen Tierquälerei mit Geldstrafen von 5.000 bis 50.000 Euro rechnen. Auch von der Versicherung ist keine Hilfe zu erwarten, sollten Sie den Unfall nicht melden.

Fahrerflucht

Nach einem Wildunfall einfach weiterzufahren ist zwar keine klassische Fahrer*innen-Flucht, jedoch strafbar, denn dieses Verhalten verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Nach einem Zusammenstoß mit Wildtieren haben Sie als Lenker die Pflicht, das Fahrzeug anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und die Polizei zu informieren.

Wild nicht mitnehmen

Das verletzte oder tote Wild mitzunehmen ist strengstens verboten und resultiert in hohen Geldstrafen.

Wildunfallbescheinigung

Fahren Sie stets umsichtig und seien Sie bei Wildwechsel-Verkehrsschildern bremsbereit. Mit der richtigen Reaktion nach einem Wildunfall müssen Sie weder mit hohen Reparatur- und Versicherungskosten noch mit Strafen rechnen. Vergessen Sie jedoch auf keinen Fall, sich eine Wildunfallbescheinigung vom Jäger bzw. von der Jägerin ausstellen zu lassen, damit Sie Ihre Unschuld vor der Versicherung nachweisen können.

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